
Das Recht über Hals und Hand zu richten, also die Hochgerichtsbarkeit auszuüben, war im Mittelalter ein zentrales Privileg des Hochadels; seit ihrer Erhebung in den Reichsfürstenstand 1363 leiteten die Hohenzollern ihre Landeshoheit insbesondere von der in ihren Händen ruhenden Hochgerichtsbarkeit über ihr Territorium ab. Doch auch die Familie Förtsch war 1392 durch den Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn und 1397 sogar durch den römischen König Wenzel mit der Hochgerichtsbarkeit über Thurnau begabt worden. In der Folge versuchten die Hohenzollern den Förtschen ihre Hochgerichtsbarkeit über Thurnau mit allen Mitteln streitig zu machen. Ein vorläufiges Ende erreichten die ständigen Streitigkeiten erst durch den sogenannten Crailsheimer Rezeß von 1539, in dem Wolf Förtsch die Hochgerichtsbarkeit der Hohenzollern über die Herrschaft Thurnau anerkannte, diese aber gleichzeitig von Markgraf Georg dem Frommen „aus Gnaden und sonderer unterthäniger Fürbitt“ als Reichsafterlehen verliehen erhielt. Als Afterlehen wurden Lehen bezeichnet, die ein Lehensnehmer von einem Lehensherrn erhielt, diese aber an eine dritte Person weiter verlieh.
Als nach dem Aussterben der Familie Förtsch die mit dieser verschwägerten Herren von Giech und von Künsberg das Thurnauer Erbe antraten, belehnte Bischof Veit II. von Bamberg diese mit der Hochgerichtsbarkeit und ließ dadurch den über Jahrhunderte schwelenden Streit zwischen den Hohenzollern und dem Hochstift Bamberg um das Thurnauer Hochgericht wieder aufleben. Der Streit wurde auf dem Rücken der Thurnauer Kondominatsherren ausgetragen. Als Kondominat wird die gemeinsame Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger über ein Gebiet bezeichnet. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts kam es immer wieder, vor allem von markgräflicher Seite, zu gewaltsamen Eingriffen in die Thurnauer Hochgerichtsbarkeit. Ihren Höhepunkt erreichten die Auseinandersetzungen 1688, als der brandenburgische Vogt von Kasendorf mit 250 Bewaffneten in Thurnau einrückte, um dort einen künßbergischen Jäger zu verhaften, dem in Kasendorf ein Hochgerichtsprozess gemacht werden sollte.
Die prekäre Finanzlage des Bayreuther Markgrafen Christian Ernst brachte gegen Ende des 17. Jahrhunderts das Ende des Problems. Am 26. Mai 1699 verkaufte dieser dem Grafen Carl Gottfried II. von Giech für 26.000 rheinischen Gulden die Hochgerichtsbarkeit sowie jede andere Art von Gerichtsbarkeit und das Territorialrecht in und um Thurnau, sowie in Peesten als Reichsaftermannlehen. Auf diese Weise war ein geschlossener Hochgerichtsbezirk entstanden, der 340 Haushaltungen in 32 Ortschaften umfasste. Dieser vier Jahre nach ihrer Erhebung in den Grafenstand geschlossene Vertrag war das Fundament auf dem nun das eigenständige Staatsgebilde der Grafen von Giech fußte.
Zehn Jahre später ließ Graf Giech sein junges, etwa sieben Kilometer im Durchmesser messendes Territorium, in einer vom renommierten Nürnberger Landkartenverlag Homann als Kupferstich herausgegebenen Landkarte dokumentieren. Links oben trägt diese Karte den Titel „Geographica Descriptio | MONTANI CUIUSDAM DISTRICTUS IN FRANCONIA | in quo | ILLUSTRISSIMORUM S R I COMITUM a GIECH | PARTICULARE TERRITORIUM | cum incorporatis Præfecturis Pagis ac Pertinentiis, quæ partim in suo | proprio partim in alieno finitimorum S.R.I. Utpote Circ. Franc. Directo | rum Primcipum Territorio sitæ sunt | Auspiciis | Illustrissimi S. R. Imp. Comitis ac Domini | Dni. CAROLI DODOFREDI COMITIS a GIECH | Dynastæ in Thurnavia et Buchavia | æri incisa.“ Dieser Titel lautet in Deutsch (für die Übersetzung danke ich herzlich meinem Heimatpflegerkollegen Monsignore Prof. Dr. Dr. Rüdiger Feulner): „Geographische Beschreibung eines gewissen gebirgigen Gebietes in Franken, in welchem sich die zerstueckelte Herrschaft der Erlauchtigsten des Heiligen Roemischen Reiches Grafen von Giech samt den dazugehoerigen Verwaltungsbezirken, Orten und Besitzungen befindet, die teils in ihrem eigenen, teils in fremdem Gebiet der benachbarten Regierenden Fuersten des Fraenkischen Kreises des Heiligen Roemischen Reiches gelegen sind; auf Befehl des Erlauchtigsten des Heiligen Roemischen Reiches Grafen und Herrn, des Herrn Karl Gottfried Grafen von Giech, Oberherr zu Thurnau und Buchau, als Kupferstich herausgegeben.“ Unter der Titelvignette lehnt links der Flussgott als Allegorie des Thurnauer Aubachs auf dem die Wappentiere der Giechs, die Schwäne, schwimmen.
In der Mitte des Blattes, unter der Richtungsbezeichnung SEPTENTRIO (= Norden), tragen Putten die Symbole der Gerichtsbarkeit und das Wappenschild der Grafen von Giech mit dem Familienwahlspruch „ORE ET CANDORE“ (Mit Klugheit und Aufrichtigkeit). Daneben, am rechten oberen Bildrand, folgt die Legende mit der Erklärung der auf der Karte abgedruckten Zeichen. Am linken unteren Bildrand befindet sich eine Vedute mit der ältesten bisher bekannt gewordenen Darstellung Thurnaus. Das Schloss im Zentrum des Bildes ist noch ohne den Carl-Maximilians-Bau dargestellt. Vor den Häusern des Oberen Marktes zieht sich die 1706 gepflanzte Baille-Maille-Lindenallee durch den herrschaftlichen Steingarten und links am Rand des Marktes ist die mit einem turmzwiebelbekrönten Dachreiter versehene Friedhofskappelle zu sehen. Auf dem Hügel links im Vordergrund des Bildes droht der gemauerte, „dreischläfrige“ Thurnauer Galgen.
Die auf der Landkarte dargestellte Geographie reicht im Nordosten nach Presseck und Grafengehaig, im Südosten nach Weidenberg, im Südwesten bis Memelsdorf und Heiligenstadt und im Nordwesten bis Kloster Banz und Staffelstein. Interessant ist im Südosten die Darstellung des Brandenburger Weihers und der „Georgenstadt“ vor den Toren von Bayreuth. Im Zentrum des Blattes liegt der flächig grün kolorierte markgräfliche Teil des Amtes Thurnau und der nördlich direkt daran angrenzende, gelb kolorierte markgräfliche Teil des Amtes Buchau. Beide Ämter ragen in westlicher Richtung in Bambergisches Gebiet hinein; die Grenze des Hochstifts Bamberg ist durch eine dicke rote Linie markiert. Das hellgrün umrandete Amt Wiesentfels liegt ebenso auf Bambergischem Gebiet, wie die dunkelgrün umrandeten, zum Amt Thurnau (gekennzeichnet mit der Buchstabenkombination A. T.) gehörenden Gebiete um Wallersberg, Witzmannsberg und Friedrichsberg, sowie um Kirchlein, Schwarzach und Mainleus. Ebenso auf dem Territorium des Hochstifts Bamberg liegt der gelb umrandete, mit den Buchstaben A. B. gekennzeichnete und damit zum Amt Buchau gehörige Besitz um Prügel, Krögelstein, Schneeberg und Roßdach.
Die aufwändig gestaltete Karte diente dazu die Eigenständigkeit des noch jungen Giech’schen Staatsgebildes in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Es kam darauf an, den Umfang dieses Gebiets genau zu umschreiben und die darauf haftenden Rechtsansprüche für alle Welt sichtbar zu dokumentieren. Wie Anton Friedrich Büsching in seiner 1761 in Hamburg erschienenen Neuen Erdbeschreibung (3. Teil, 3. Band, S. 2948) schreibt, war die Karte vom Verlag der Homann’schen Erben in Nürnberg auch deren Atlas von Deutschland einverleibt worden.
Harald Stark
Literatur:
Rüdiger Bart: Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe I, Heft 38/I: Kulmbach, Stadt und Altlandkreis, München 2012, S. 164 f., 504 – 509
Hans Georg und Karl Hiller von Gaertringen: Aufgewacht! Die Sammlungen der Grafen Giech aus Schloss Thurnau, Berlin 2016, S. 205