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Neues von Carl August Lebschée – Landschaftsmalerei und Zeitensturm um 1848

Carl August Lebschée: Schloss Schillingsfürst in Mittelfranken, Höhe 24 cm, Breite 37,5 cm. aquarellierte Federzeichnung, 1851, Abbildung Auktionshaus Schramm, Kiel

Anfang der 1850er-Jahre schuf der Münchner Künstler Carl August Lebschée (1800–1877) im Auftrag des Grafen Carl von Giech (1795–1863) das “Album Thurnau”, eine Sammlung von nicht weniger als 38 Lithographien, die die Giech’schen Schlösser und Orte der Giech’schen Familiengeschichte zeigt. Aus der von der Münchner Kunsthistorikerin und Archivarin Brigitte Huber im Jahr 2000 publizierten Monographie Auf der Suche nach historischer Wahrheit. Carl August Lebschée (1800–1877) – ein Münchner Künstlerleben war bereits bekannt, dass Lebschée 1851, also zeitlich parallel, ein weiteres Album für eine fränkische Adelsfamilie anfertigte, enthaltend zehn Aquarelle mit Ansichten der Besitzungen des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst (1819–1901), “von dem allerdings weder die einzelnen Motive noch der Verbleib bekannt sind” (Huber 2000, S. 37). Am morgigen Samstag, dem 26. Mai 2018, wird im Kieler Kunstauktionshaus Schramm wohl eines dieser 10 Blätter versteigert (zum Anfangspreis von 3.600 €). Die fein ausgeführte und 1851 datierte, wunderschön gezeichnete Landschaft zeigt, aus weiter Entfernung gesehen, Schloss und Ort Schillingsfürst inmitten der mittelfränkischen Natur.  Ähnlich wie in seinen zur selben Zeit entstandenen Thurnauer Werken widmet Lebschée dem Vordergrund mit Bäumen und Strauchwerk sowie einer Schafherde mit Hirten einige Aufmerksamkeit und verbindet dies ungezwungen mit der Schilderung des monolithisch aufragenden Schlosses sowie des Dorfes und der Kirchen. Alles wirkt hier im Einklang, ohne Brüche, alles hat in dieser (kurz nach der Revolution von 1848 geschaffenen) Ansicht seinen scheinbar naturgegebenen Platz. Während Brigitte Huber keinen Zusammenhang zwischen dem Thurnauer und dem Schillingsfürster Auftrag herstellt, wird in der Beschreibung des Auktionshauses die These vertreten, Carl Giech habe Chlodwig Hohenlohe-Schillingsfürst auf Lebschées Können aufmerksam gemacht. In der Tat ist dies sehr wahrscheinlich, da Giech und Hohenlohe nicht nur entfernt verwandt waren, sondern seit 1847 auch gemeinsam als Reichsräte im Landtag in München saßen. Wie Uta von Pezold in ihrem Buch zum politischen Wirken Carl Giechs (Adlige Standesherrschaft im Vormärz, München/Kulmbach 2003) ausgeführt hat, arbeiteten beide eng zusammen und gehörten zu einem Kreis liberal gesinnter Reichsräte, die 1847 eine grundlegende Reform des Adels auf “Basis des Leistungsgedankens der bürgerlichen Gesellschaft” diskutierten. Beide hätten die Einstellung geteilt, dass der Adel “freiwillig auf Rechte verzichten” solle, “die im Zeitensturm nicht mehr zu halten seien”, , wofür, so Giech, die Standesgenossen ihnen unterstellten, sie wollten “uns verraten, sie haben alles weggeschenkt” (von Pezold 2003, S. 21, 25, 28). Einen künstlerischen Widerhall dieser progressiven Ideen mag man bei Lebschée allenfalls in der betonten Einbettung der gräflichen Besitzungen in den Kontext von Ort und Landschaft erkennen, den man als Akzentsetzung der gegenseitigen Abhängigkeit von Standesherrn und allgemeiner Bevölkerung deuten könnte.

Hans Georg Hiller von Gaertringen

Marienkrönung

Die mit dem Schloss durch eine hölzerne Brücke verbundene Kirche St. Laurentius ist ein in den Jahren 1701 bis 1704 entstandener Neubau. Allein der Turm ist vom Vorgängerbau erhalten geblieben, einem gotischen Kirchlein, das aus einer Kapelle hervorgegangen ist, die von der Familie Förtsch zwischen ihren beiden Thurnauer Burgen, dem „Haus auf dem Stein“ – also der heutigen Kemenate – und dem auf der Höhe des Seidelsberges gelegenen „Haus samt dem Turm“ errichtet worden war. Wie bei katholischen Kirchen üblich, war auch das Thurnauer Gotteshaus mit mehreren Altären ausgestattet. Im 15. Jahrhundert sind hier ein Nikolaus- und ein Marienaltar bezeugt; der Hochaltar mag dem Patron der Kirche, dem Heiligen Laurentius, geweiht gewesen sein. Nach der Annahme der lutherischen Lehre durch die Familie Förtsch – sie erfolgte zwischen 1537 und 1546 – wurden die überflüssigen Altäre aus der Kirche entfernt. Sicherlich wurde auch der Hauptaltar neu gestaltet und die vorreformatorischen Heiligenfiguren, die die Altäre bisher geschmückt hatten, verschwanden in der Versenkung.

Bei der Marienkrönungsgruppe handelt es sich wahrscheinlich auch um die Bekrönung des ehemaligen Marienaltars, von dem weitere Elemente des Altars in den Giechschen Sammlungen vorhanden sind. Bei einem Element sind noch die Rückwand und Teile der Rahmung vorhanden, was die wahrscheinlich ursprüngliche Anordnung der einzelnen Elemente in einem Flügelaltar erahnen lässt. Der Altar dürfte auf die erste Hälfte des 15. Jahrhundert zu datieren sein.

Bei dem hier besprochenen Altarelement fehlt die sich ursprünglich zuoberst zwischen Gottvater und Jesus befindliche Taube, Symbol des Heiligen Geistes. Vater und Sohn sitzen nebeneinander auf einem angedeuteten schmalen Holzbänklein. Beide tragen Insignien mittelalterlicher Herrscherwürde: Sie sind bekrönt und halten einen Globus in ihren Händen. Ihre jeweils freien Hände nehmen gemeinsam die Krönung Mariens vor. Gottvater ist in direkter Vorderansicht souverän, majestätisch, und über die Dinge der Welt erhaben dargestellt. Seinem menschgewordenen Sohn nimmt man hingegen durchaus ab, dass er die Welt durchlitten hat. Sein Blick sucht im Raum halt. Sein Obergewand wird von einer Spange so zusammengehalten wird, dass seine Brust teils freiliegt, was ihn wiederum verletzlich erscheinen lässt. Maria ist deutlich kleiner als die beiden sie krönenden Figuren. Mit ihrer hohen gewölbten Stirn, ihren mandelförmigen Augen und ihrer lieblichen Erscheinung ist ihre Darstellung vom Stil der so genannten schönen Madonnen beeinflusst.

Die Marienkrönungsgruppe ist gerade auch in ihrem nicht perfekten Zustand informativ. So sind in Bereichen, in denen der Anstrich auf den Figuren abgängig ist, die Spuren der Bearbeitung durch den Bildschnitzer direkt erfahrbar. Dieser holzsichtige Zustand kann auch durchaus für eine Weile der Zustand gewesen sein, in dem sich der Altar der Gemeinde präsentiert hat. Denn Bemalungen wurden oft nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert und dann gemäß der Zunftordnung in der Regel nicht durch den Bildschnitzer selbst, sondern durch einen Maler vorgenommen. Dieser hat zunächst den Malgrund mit geleimter Kreide sorgfältig vorbereitet, der nun in vielen Bereichen freiliegt. Teils hat er – wiederum gut zu sehen – Leinwand als Armierung des Kreidegrunds eingelegt. Eine sorgfältige Untersuchung der Fassungs- bzw. Farbreste ließe eine weitgehende Rekonstruktion der ursprünglichen Farbigkeit zu. An den Gewändern zeigen sich vergoldete, sowie in kräftigem Rot und damals aufgrund der Kostbarkeit der Pigmente teurem Blau gefasste Bereiche, sowie Reste von Ornamentik. Farbig zart angelegt waren hingegen die freiliegenden Körperpartien.

In Vorbereitung der Ausstellung wurde die Figurengruppe lediglich mit einem sehr weichen Fehhaarpinsel von aufliegendem Schmutz gereinigt. Als nächster Schritt wäre es konservatorisch sinnvoll gefährdete Partien der Bemalung wieder anzulegen und damit zu sichern. Eine weitgehende Restaurierung der Figur aber sollte unterbleiben. Der Gewinn an Information über ihr ursprüngliches Aussehen durch Rekonstruktion ihrer Fassung wäre mit derbem Verlust an Authentizität und dem Verlust des Einblicks in ihr kunsttechnologisches Innenleben verbunden. Es lohnt sich bei der Marienkrönungsgruppe, so wie sie ist, genau hinzuschauen.

Karl Hiller von Gaertringen / Harald Stark

Aus der Biblioteca Giechiana (II): Jacob Christian Schäffer: Muster und Versuche Papier zu machen, Regensburg 1765

Wenn heutzutage zuweilen behauptet wird, die physische Bewahrung historischer Bücher sei im digitalen Zeitalter überflüssig geworden, so ist dieses Werk über die Papierherstellung ein besonders sprechendes Gegenbeispiel, indem es Buch und Papier als physische Objekte in außergewöhnlicher Weise erfahrbar macht. Schäffer, im Buch “Doctor der Gottesgelehrsamkeit und Weltweisheit” genannt, heftete nämlich Proben seiner diversen Experimente zur Papierherstellung in die beiden Bücher ein. Diese Musterseiten faszinieren durch ihre außergewöhnliche Materialität und Haptik, die nur am authentischen Buch-Objekt begreifbar ist.

Schaeffers eigentliches Anliegen war es, Ersatzrohstoffe für die Papierherstellung zu finden, da zur Zeit des Erscheinens, also 1765, eine “Papiernoth” aus Mangel an Lumpenresten und Leinen zu beklagen sei, womit traditionellerweise das Papier hergestellt wurde. So präsentiert er im ersten Band Muster von Papier, welche aus allerlei Surrogaten hergestellt wurden, und zwar aus “Pappelwolle”, “Wespennestern”, “Sägespähnen”, “Hobelspähnen”, “Buchenholze”, “Weidenholze”, “Weidenholze ohne Lumpenzusatz”, “Baummooße” (sehr grob, aber zugleich weich und haptisch besonders faszinierend),  “Corallenmooß”, “Espenholze”, “Hopfenranken”, “Weinreben” und schließlich einem “Versuch mit Abschnitten oder Spähnen sämtlicher neuen Papierarten zugleich”. Die Experimentierfreude verließ Schäffer auch im zweiten Band nicht, hier heftete er selbstproduzierte Papierseiten aus “Hanfagen”, “Maulbeerbaumholz”, “Aloeblättern”, “Waldreben” (Clematis), “Brennnesseln”, “Weidenschaale”, “Schlotten oder Rohrkolben”, “Erdmoosen”, “Baumblättern”, “Blaukohlstrünken”, “Spähnen der unfärbigen Muster” und aus “Spähnen der färbigen Muster” ein.

Beide Bände werden von farbig “ausgemahlten Kupfertafeln” abgeschlossen, während auf dem schwarzweißen Frontispiz Putten die verschiedenen Phasen der Papierherstellung demonstrieren. Auch dieses Buch war von praktischer Relevanz für die Grafschaft Giech. Schließlich gab es im Thurnauer Land mit der 1709 erbauten “Schleichersmühle” bei Heubsch eine eigene Produktionsstätte für Papier.

Schleichers- oder Papiermühle bei Heubsch, erbaut 1709                                               Foto by Weissenstein [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], from Wikimedia Commons
Schaeffers Werk ist einer der vielen Schätze der Biblioteca Giechiana.

 

Aus der Biblioteca Giechiana (I): Corpus Iuris Civilis, 1688

Die Giech’sche Bibliothek aus dem Schloss Thurnau umfasst rund 27.000 Bücher – der größte Teil aus dem 17. , 18. und frühen 19. Jahrhundert.

Eines von ihnen ist diese Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, der römischen Rechtssammlung, die bis weit ins 19. Jahrhundert unentbehrlich war. Der Band stammt aus dem Jahr 1688 und wurde in Frankfurt am Main gedruckt.

Individuelle Züge bekommt das Buch durch folgende Merkmale: Zunächst einmal hat sich der erste Besitzer persönlich verewigt: “CG B D Giech”,  also “Carl Gottfried Baron de Giech”? Die Datierung “anno 1689” und der Verweis auf “Altorffi noric.” (Altdorf bei Nürnberg) würden dazu passen, so dass es sich um ein Buch des damals 19-jährigen Freiherrn (Grafen wurden die Giechs erst 1695) Carl Gottfried von Giech (1670–1729) handelte, einem später besonders bedeutenden Vertreter der Familie.

Carl Gottfried von Giech, Giech’scher Ahnensaal, Nr. 21

Carl Gottfried hatte am 4. Oktober 1688 das Studium in Altdorf aufgenommen. Die Gesetzessammlung hat er bei seinem Studium auch eifrig benutzt. Das zeigen die vielen Eintragungen, die über das ganze Buch verteilt sind.

Das Buch war offensichtlich zum praktischen Gebrauch gedacht: Das zeigt auch das vorne eingeheftete, mehrseitige handschriftliche Register. Einer der vielen Schätze der Biblioteca Giechiana.

Literaturhinweis: Mord, Totschlag, Unglücksfälle und Hinrichtungen in Thurnau

Centturm mit sog. “Henkershäuschen”
Bauinschrift “Zum Schwarzen Casper” (angebracht in der Mitte des 19. Jhds.)
Einstiger Zugang zum “Schwarzen Casper” im Oberen Schlosshof

Anhand einiger höchst plastisch geschilderter Fälle werden Zuständigkeiten und Strukturen der “Hohen Gerichtsbarkeit” in der Herrschaft Thurnau im 17. und 18. Jahrhundert dargestellt. Die Autorin geht auch auf die Gebäude der fraischlichen Obrigkeit ein, also auf die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit notwendigen Einrichtungen. Damit trägt der Aufsatz auch Vieles zur Bau- und Nutzungsgeschichte des Thurnauer Schlosses und von Gebäuden in und um Thurnau zusammen, so etwa zum einstigen “Schwarzen Caspar” im oberen Schlosshof (Gefängnis), zur Fronveste, zum Haus des Scharfrichters (Fallmeisterei), zum nur vom sogenannten “Henkershäuschen” (Sitz des Amtsknechts) aus erreichbaren Centturm mit Gefängniszellen sowie “Tortur- und Verhörzimmer” im 5. Stock. Sie klärt, in welchen Fällen die Centgerichtsbarkeit überhaupt zuständig war und wie bei Unglücksfällen gerichtlich verfahren wurde. Abschließend geht sie auf drei vollzogene Hinrichtungen in der Herrschaft Thurnau (in den Jahren 1715, 1718, 1754) ein. Ein sehr lesenswerter Beitrag.

Uta von Pezold: Von Mord, Totschlag und Umglücksfällen. Die Hohe Gerichtsbarkeit zu Thurnau, in: Archiv für Geschichte von Oberfranken, Bd. 97, Bayreuth 2017, S. 129–146

Öffentliche Sammlungen in Franken um 1840

Gustav Friedrich Waagen. Porträtgemälde von Ludwig Knaus, 1855 (Quelle: wikimedia commons)

Wohl am Ende der 1830er-Jahre reiste der Direktor eines der ersten Museen Deutschlands, des Alten Museums in Berlin, der Kunsthistoriker Gustav Friedrich Waagen durch Franken, um diese Regionen in seinem schließlich 1843 erschienenen Buch Kunstwerke und Künstler im Erzgebirge und in Franken vorzustellen. Qua seines Amstes war ihm bewusst, dass die Kunstwerke in Deutschland sich in zwei Klassen einteilen ließen: “Es sind nämlich entweder solche, welche in alter oder neuer Zeit auf dem vaterländischen Boden hervorgebracht worden und größtentheils noch an den Orten ihrer Entstehung vorhanden, oder Kunstdenkmale verschiedener Zeiten und Völker, welche meist erst im Laufe der letzten zwei Jahrhunderte in der Regel von kunstliebenden Fürsten und Herren angelegt worden sind.” Er gab weiterhin sofort zu, dass die Tatsache, dass er sich nicht in den großen Städten, sondern im Erzgebirge und in Franken auf die Suche gemacht hatte, ungewöhnlich war. Es zeigte aber auch, wie fortgeschritten der Diskurs über Kunstwerke und Sammlungen in den großen Kunstmetropolen wie München, Dresden oder Wien bereits war und dass Waagen deren Beschreibung folgerichtig weniger reizte, um nicht zu sagen gelangweilt hätte. Im damals gerade unter diesem Namen etablierten Oberfranken besuchte Waagen allein Bamberg und das Schönborn’sche Schloss Weißenstein in Pommersfelden. Bayreuth und Kulmbach blieben außen vor, somit auch Thurnau. Jedoch gibt sein Band einen Eindruck davon, welche zu besichtigenden Sammlungen im weiteren Umfeld von Thurnau damals existierten: Waagen nennt öffentlich zugängliche Kunstsammlungen in Privatbesitz, die jedoch nicht in Schlössern untergebracht waren: So etwa eine 164 Gemälde umfassende, in fünf Zimmern gezeigte Sammlung im Kloster Michaelsberg in Bamberg. Weitere Bamberger Privatsammlungen zeigten, dass die Idee, private Kunstschätze in musealer Form zugänglich zu machen, sich damals auch in Franken zu verbreiten begann. Waagen nennt in Bamberg die Sammlungen des Präsidenten von Fechenbach (holländische Genremaler), des Baron von Horneck, des Joseph Heller (Kupferstiche) sowie des Martin Joseph von Reider (Elfenbeine). Erste staatliche Museen fand man damals erst in Nürnberg, so die 1829 auf Wunsch König Ludwigs I. in einen „Königlichen Bildersaal“ mit altdeutscher Malerei verwandelte profanierte Moritzkapelle in Nürnberg. Diese ersten einheimischen Museen dürften jedoch nur eine von mehreren Quellen gewesen sein, aus denen Carl Giech gedanklich schöpfte, als er 1857 die “Gräflich Giech’schen Familiensammlungen” für die Öffentlichkeit zugänglich machte. Weitere dürften andere Familiensammlungen verwandter oder bekannter Adelshäuser gewesen sein, und natürlich die wenigen damals bereits existenten Museen in den großen Städten wie München und Berlin. Selbst Städte wie Paris, das die Brüder Giech 1813 bereist hatten, und London, wo Carl Giechs älterer Bruder Hermann einst als bayerischer Gesandter tätig gewesen war, lassen sich als Anregung gebend in Betracht ziehen.