


Anhand einiger höchst plastisch geschilderter Fälle werden Zuständigkeiten und Strukturen der “Hohen Gerichtsbarkeit” in der Herrschaft Thurnau im 17. und 18. Jahrhundert dargestellt. Die Autorin geht auch auf die Gebäude der fraischlichen Obrigkeit ein, also auf die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit notwendigen Einrichtungen. Damit trägt der Aufsatz auch Vieles zur Bau- und Nutzungsgeschichte des Thurnauer Schlosses und von Gebäuden in und um Thurnau zusammen, so etwa zum einstigen “Schwarzen Caspar” im oberen Schlosshof (Gefängnis), zur Fronveste, zum Haus des Scharfrichters (Fallmeisterei), zum nur vom sogenannten “Henkershäuschen” (Sitz des Amtsknechts) aus erreichbaren Centturm mit Gefängniszellen sowie “Tortur- und Verhörzimmer” im 5. Stock. Sie klärt, in welchen Fällen die Centgerichtsbarkeit überhaupt zuständig war und wie bei Unglücksfällen gerichtlich verfahren wurde. Abschließend geht sie auf drei vollzogene Hinrichtungen in der Herrschaft Thurnau (in den Jahren 1715, 1718, 1754) ein. Ein sehr lesenswerter Beitrag.
Uta von Pezold: Von Mord, Totschlag und Umglücksfällen. Die Hohe Gerichtsbarkeit zu Thurnau, in: Archiv für Geschichte von Oberfranken, Bd. 97, Bayreuth 2017, S. 129–146
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Hans Georg Hiller von Gaertringen (12. Mai 2018). Literaturhinweis: Mord, Totschlag, Unglücksfälle und Hinrichtungen in Thurnau. Gräflich Giech'sche Sammlungen Schloss Thurnau. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/p48d